EQS-News: ANKÜNDIGUNG DER ANHÖRUNG ZUR GENEHMIGUNG DES VERGLEICHS - KURZFASSUNG - WAYLAND GROUP CORP., SCOTT LANGILLE, GERHARD MÜLLER, PAUL PATHAK, ERIC SILVER, MICHAEL STEIN, JOHN DOES 1-3, CANACCORD GENUITY CORP. UND RF SECURITIES CLEARING LP (FRÜHER BEKANNT ALS GMP SECURITIES L.P.) - WERTPAPIER-SAMMELKLAGEN (deutsch)
ANKÜNDIGUNG DER ANHÖRUNG ZUR GENEHMIGUNG DES VERGLEICHS - KURZFASSUNG - WAYLAND GROUP CORP., SCOTT LANGILLE, GERHARD MÜLLER, PAUL PATHAK, ERIC SILVER, MICHAEL STEIN, JOHN DOES 1-3, CANACCORD GENUITY CORP. UND RF SECURITIES CLEARING LP (FRÜHER BEKANNT ALS GMP SECURITIES L.P.) - WERTPAPIER-SAMMELKLAGEN
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EQS-News: Berger Montague (Canada) PC / Schlagwort(e): Rechtssache/Sonstiges
ANKÜNDIGUNG DER ANHÖRUNG ZUR GENEHMIGUNG DES VERGLEICHS - KURZFASSUNG -
WAYLAND GROUP CORP., SCOTT LANGILLE, GERHARD MÜLLER, PAUL PATHAK, ERIC
SILVER, MICHAEL STEIN, JOHN DOES 1-3, CANACCORD GENUITY CORP. UND RF
SECURITIES CLEARING LP (FRÜHER BEKANNT ALS GMP SECURITIES L.P.) -
WERTPAPIER-SAMMELKLAGEN
08.02.2026 / 05:35 CET/CEST
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Lesen Sie diesen Hinweis sorgfältig, da er Ihre Rechte beeinflussen kann
Diese Mitteilung richtet sich an alle natürlichen und juristischen Personen,
mit Ausnahme der ausgeschlossenen Personen1, unabhängig von ihrem Wohnsitz
oder Sitz, die am oder nach dem 13. Dezember 2017 Stammaktien, Anteile und
Optionsscheine von Wayland Group Corp. und Maricann Group Corp. gekauft oder
anderweitig erworben haben und zum Handelsschluss am 2. August 2019 einige
oder alle dieser Wertpapiere hielten (die "Sammelklägergruppe" oder
"Sammelkläger")
TORONTO, 6. Februar 2026 /CNW/ -
ZWECK DIESER BEKANNTMACHUNG
Sammelklagen, die im Namen von Sammelklägern erhoben wurden, sind bis zur
Genehmigung durch den Ontario Superior Court of Justice ("Court") beigelegt
worden. Diese Mitteilung informiert die Mitglieder der Sammelklägergruppe
über die Anhörung zur Genehmigung des Vergleichs (wie unten definiert) und
darüber, wie sie sich von den Klagen abmelden oder Einspruch gegen den
vorgeschlagenen Vergleich erheben können.
DIE TATSACHEN
Diese Mitteilung informiert die Mitglieder der Sammelklägergruppe über den
vorgeschlagenen Vergleich in drei Aktionärssammelklagen, die vor dem Gericht
eingereicht wurden: (i) Marco Stajic, Mordecai Bobrowsky und Kyle Yamamura
gegen Wayland Group Corp. und Benjamin Ward, Court File No.
CV-21-00665194-00CP (die "Wayland-Klage"); (ii) Marko Stajic gegen. Scott
Langille, Gerhard Muller, Paul Pathak, Eric Silver, Michael Stein und John
Does 1-3, Court File No. CV-22-00687490-00CP (die "Stajic-Klage"); und (iii)
Michaël Bordeleau-Tassile v. Canaccord Genuity Corp, und GMP Securities L.P.,
Court File No. CV-23-00693650-00CP (die "Bordeleau-Tassile-Klage" und
zusammen mit der Wayland-Klage und der Stajic-Klage die "-Klagen"). Berger
Montague (Canada) PC ("Class Counsel") vertritt die vorgeschlagene
Sammelklägergruppe in allen drei Klagen.
Kopien der Klageschriften für jede der Klagen sowie andere rechtliche
Dokumente im Zusammenhang mit den Klagen können unter folgender Adresse
abgerufen werden: https://bergermontague.com/cases/wayland-group-corp/.
VORSCHLAG FÜR EINEN VERGLEICH MIT DEN VERGLEICHSBEKLAGTEN
Die Kläger in den Klagen haben einen Vergleichsvorschlag mit den Beklagten
in der Stajic-Klage, den Beklagten in der Bordeleau-Tassile-Klage und mit
dem Beklagten Wayland, durch seinen Prozessbevollmächtigten, in der
Wayland-Klage (zusammen die "Vergleichsbeklagten") abgeschlossen. Der
vorgeschlagene Vergleich bezieht sich nicht auf den Beklagten Benjamin Allan
Ward ("Ward").
Der Vergleichsvertrag sieht vor, dass, falls er genehmigt wird und seine
Bedingungen erfüllt sind, 8 Millionen CAD (der "Vergleichsbetrag") von den
Vergleichsbeklagten oder ihren Versicherern und Rückversicherern auf ein
verzinsliches Konto zugunsten der Sammelklägergruppe eingezahlt werden, bis
er gemäß einem vom Gericht genehmigten Verteilungsplan verteilt wird. Der
vorgeschlagene Vergleich mit den Vergleichsbeklagten bedarf, wie nachstehend
erläutert, noch der gerichtlichen Genehmigung. Die Vergleichsvereinbarung
kann unter https://bergermontague.com/cases/wayland-group-corp/ eingesehen
werden.
ANHÖRUNG ZUR GENEHMIGUNG DES VERGLEICHS
Am 9. März 2026 findet ab 10:00 Uhr (EST) eine Anhörung statt (die "Anhörung
zur Genehmigung des Vergleichs"). Die Anhörung zur Genehmigung des
Vergleichs findet im Gerichtsgebäude in der 330 University Avenue, Toronto,
Ontario, oder virtuell statt.
Bei der Anhörung zur Genehmigung des Vergleichs wird das Gericht
feststellen, ob der Vergleichsbetrag und der Verteilungsplan fair,
angemessen und im besten Interesse der Sammelklägergruppe sind. Bei dieser
Anhörung wird der Anwalt der Sammelklägergruppe auch die gerichtliche
Genehmigung seines Antrags auf Gebühren und Kostenerstattung beantragen. Wie
bei Sammelklagen üblich, hat der Anwalt der Sammelkläger diese Klagen auf
der Grundlage von Erfolgshonoraren verfolgt.
EINWÄNDE UND OPT-OUTS
Bei der Anhörung zur Genehmigung des Vergleichs wird das Gericht alle
Einwände gegen den vorgeschlagenen Vergleich und die Ablehnung der Teilnahme
an der Sammelklägergruppe durch die Mitglieder der Sammelklägergruppe
berücksichtigen, wenn die Einwände und/oder Ablehnungen schriftlich per
frankierter Post oder per E-Mail an Berger Montague (Canada) PC, 330 Bay
Street, Suite 505, Toronto, Ontario, M5H 2S8, E-Mail, eingereicht werden:
info@bergermontague.ca, Achtung: Wayland Sammelklagen.
Ein schriftlicher Einspruch kann in englischer oder französischer Sprache
eingereicht werden und muss folgende Angaben enthalten:
a) den vollständigen Namen, die aktuelle Postanschrift, die Telefonnummer
und die E-Mail-Adresse des Einspruchsführers (soweit verfügbar);
b) die Anzahl der Aktien, die während des Sammelklagezeitraums erworben
wurden und zum Zeitpunkt des Abschlusses des Sammelklagezeitraums gehalten
wurden;
c) eine kurze Darstellung der Art und der Gründe für den Einspruch; und
d) die Angabe, ob der Einspruchsführer beabsichtigt, persönlich oder durch
einen Rechtsbeistand an der Anhörung teilzunehmen, und, falls er durch einen
Rechtsbeistand vertreten wird, den Namen, die Adresse, die Telefonnummer und
die E-Mail-Adresse des Rechtsbeistands.
Ein Opt-Out kann in englischer oder französischer Sprache eingereicht werden
und muss die folgenden Informationen enthalten:
a) den vollständigen Namen des Mitglieds der Sammelklägergruppe;
b) die aktuelle Postanschrift;
c) die Telefonnummer; und
d) die E-Mail-Adresse (soweit verfügbar).
Wenn Sie aus der Sammelklägergruppe ausscheiden, sind Sie nicht berechtigt,
an der Verteilung des Nettovergleichsbetrags teilzunehmen.
WIDERSPRÜCHE UND OPT-OUTS MÜSSEN BIS ZUM 5. MÄRZ 2026 EINGEGANGEN SEIN
Jedes Mitglied der Sammelklägergruppe, das sich nicht von den Klagen
abmeldet, ist an die Bedingungen des Vergleichsvertrags gebunden und darf
keine eigenständige Klage gegen die Vergleichsbeklagten erheben. Wenn Sie
weitere Ansprüche gegen einen der Vergleichsbeklagten im Zusammenhang mit
den in den Klagen strittigen Angelegenheiten geltend machen wollen, sollten
Sie unverzüglich unabhängigen Rechtsrat einholen. Wenn Sie sich nicht selbst
von der Teilnahme an den Klagen ausschließen, werden alle Ihre Ansprüche im
Zusammenhang mit dem Gegenstand dieses Rechtsstreits durch das Ergebnis des
Vergleichs bestimmt.
AUSLEGUNG
Im Falle eines Widerspruchs zwischen den Bestimmungen dieser Mitteilung und
dem Vergleichsvertrag haben die Bestimmungen des Vergleichsvertrags Vorrang.
Diese Bekanntmachung wurde vom Gerichtshof genehmigt. Fragen zu den in
dieser Bekanntmachung genannten Punkten sind an Berger Montague (Canada) PC
und NICHT an das Gericht zu richten.
________________________________
1 "Ausgeschlossene Personen" bezeichnet jeden Vergleichsbeklagten,
seine jeweiligen Familienmitglieder und alle Unternehmen, an denen er
ein finanzielles Interesse hat, sowie alle Anleger, die unter die
Definition der bescheinigten Sammelklägergruppe fallen, sich aber
rechtsgültig von den Klagen abmelden.
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08.02.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,
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