Gerichtshof kippt Trassenpreisbremse im Nahverkehr
LUXEMBURG (dpa-AFX) - Die deutsche Regelung zum Preisdeckel für die Schienennutzung im Nahverkehr ist dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zufolge rechtswidrig. Die Berechnung der sogenannten Trassenpreise verstoße gegen EU-Vorgaben, weil sie zu unflexibel sei, urteilten die Richterinnen und Richter in Luxemburg. Den regionalen Verkehrsunternehmen drohen damit nach Angaben vom Bundesverband Schienennahverkehr Mehrkosten in Milliardenhöhe, was für Fahrgäste zu weniger Verbindungen und höheren Ticketpreisen führen könnte.
Trassenpreise, auch Schienenmaut genannt, sind Gebühren, die Verkehrsunternehmen an die Infrastruktursparte der Deutschen Bahn, DB InfraGo, zahlen müssen, wenn sie das deutsche Schienennetz nutzen. InfraGo muss die Höhe der Entgelte von der Bundesnetzagentur genehmigen lassen. Weil die Bundesnetzagentur die beantragten Entgelte für das Jahr 2025 im Nahverkehr kürzte und stattdessen den Fern- und Güterverkehr mit höheren Trassenpreisen belastete, zogen die InfraGo und weitere Eisenbahnverkehrsunternehmen vor Gericht.
Das mit dem Fall befasste Verwaltungsgericht Köln wandte sich an das höchste europäische Gericht, weil es Zweifel an der Vereinbarkeit der deutschen gesetzlichen Regeln mit EU-Recht hatte. Nach der EU-Richtlinie zur Schaffung eines einheitlichen europäischen Eisenbahnraums dürfen die Mitgliedsstaaten zwar Rahmenregelungen für Trassenpreise festlegen. Die Geschäftsführung von Infrastrukturbetreibern wie InfraGo muss aber in ihrer Entscheidung unabhängig bleiben. Dies sei bei den deutschen Regeln nicht der Fall, hieß es aus Luxemburg. Nach den deutschen Entgeltvorschriften beschränke sich die Rolle der Betreiber offenbar darauf, eine mathematische Formel anzuwenden, ohne dabei über Spielraum zu verfügen, lautete das Urteil. Das Verwaltungsgericht Köln muss bei seiner Entscheidung nun die Auslegung des EuGH beachten./vni/DP/nas